BayernWaffenkundeBAY-WK-181-2025

Sie erben nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung etliche Lang- und Kurzwaffen einschließlich eines neuwertigen Waffenschranks der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992. Welche Verwendung des Tresors ist zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Aufbewahrung Ihrer Munition und Verwahrung eines Luftgewehrs (E0 < 7,5 Joule).

  • A)Aufbewahrung Ihrer Munition
  • B)Unterbringung von vier Jagdlangwaffen ohne Munition
  • C)Verwahrung eines Luftgewehrs (E0 < 7,5 Joule)
  • D)Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen ohne Munition
  • E)Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen einschließlich der dazugehörigen Munition
Erklärung

Richtig ist nur: 1 und 3. Ein geerbter B-Schrank hat für Neubesitzer keinen Bestandsschutz zur Waffenaufbewahrung nach 2017. Du darfst darin aber erlaubnisfreie Waffen (z. B. Luftgewehr < 7,5 J) und Munition lagern; erlaubnispflichtige Lang- oder Kurzwaffen benötigen mindestens einen Schrank mit Widerstandsgrad 0.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten