Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein ist richtig. Als ausreichend geschulte Person darfst du Rehwild ohne bedenkliche Merkmale in kleinen Mengen als Primärerzeugnis (in der Decke/aufgebrochen) direkt an Endverbraucher wie den Nachbarn abgeben, ohne amtliche Fleischuntersuchung. Trichinenpflicht betrifft Rehwild nicht.
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