BayernRechtBAY-RE-246-2025

Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als be- denklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine Fleischuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein ist richtig. Als ausreichend geschulte Person darfst du Rehwild ohne bedenkliche Merkmale in kleinen Mengen als Primärerzeugnis (in der Decke/aufgebrochen) direkt an Endverbraucher wie den Nachbarn abgeben, ohne amtliche Fleischuntersuchung. Trichinenpflicht betrifft Rehwild nicht.

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