BayernWaffenkundeBAY-WK-218-2025

Sie fahren mit Ihrer Jagdwaffe zum wenige Kilometer entfernten Schießplatz zum Übungsschießen. Wie dürfen Sie Ihre Jagdwaffe im Kraftfahrzeug transportieren?

Kurze Antwort

Die Jagdwaffe darf nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis (z. B. Waffenkoffer/Futteral mit Schloss) transportiert werden.

  • A)Entladen, offen auf der Rücksitzbank
  • B)Unterladen im abgeschlossenen Futteral
  • C)In einem verschlossenen Behältnis, ungeladen
Erklärung

Beim Transport zum Schießstand muss die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Das ist nur gewährleistet, wenn sie ungeladen in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; offen oder unterladen genügt nicht.

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