Kurze Antwort
Die Jagdwaffe darf nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis (z. B. Waffenkoffer/Futteral mit Schloss) transportiert werden.
Beim Transport zum Schießstand muss die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Das ist nur gewährleistet, wenn sie ungeladen in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; offen oder unterladen genügt nicht.
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