BayernRechtBAY-RE-140-2025

Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?

Kurze Antwort

Den Frischling vor Ort versorgen (aufbrechen), ihn liegen lassen und unverzüglich den Reviernachbarn verständigen.

  • A)Der Frischling kann weggeschafft werden und ist unverzüglich dem Reviernachbarn auszuhändigen
  • B)Der Frischling ist zu versorgen und dem Jagdvorsteher des Nachbarreviers zu übergeben
  • C)Der Frischling ist zu versorgen und der Reviernachbar zu verständigen
  • D)Es ist unverzüglich die untere Jagdbehörde zu informieren
Erklärung

Ohne Wildfolgevereinbarung darf Schalenwild nicht fortgeschafft werden. In Sichtweite hinter der Grenze besteht aber die Pflicht zur Versorgung und zur sofortigen Information des Jagdnachbarn.

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