Kurze Antwort
Den Frischling vor Ort versorgen (aufbrechen), ihn liegen lassen und unverzüglich den Reviernachbarn verständigen.
Ohne Wildfolgevereinbarung darf Schalenwild nicht fortgeschafft werden. In Sichtweite hinter der Grenze besteht aber die Pflicht zur Versorgung und zur sofortigen Information des Jagdnachbarn.
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