Kurze Antwort
Ja, ohne weiteres; der Abschuss eines schwachen Jahrlings ist zulässig, obwohl nur noch ein Gamsbock der Klasse I a im Plan frei ist.
Abschusspläne erlauben eine Umverteilung innerhalb der Klassen, um weidgerecht zu regulieren. Ein schwacher Jahrling darf zur Bestandshege erlegt werden; eine Planänderung ist dafür nicht erforderlich.
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