BayernRechtBAY-RE-88-2025

Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jahrling. Dürfen Sie ihn erlegen?

Kurze Antwort

Ja, ohne weiteres; der Abschuss eines schwachen Jahrlings ist zulässig, obwohl nur noch ein Gamsbock der Klasse I a im Plan frei ist.

  • A)Ja, ohne weiteres
  • B)Nein
  • C)Ja, aber erst nach entsprechender Änderung des Abschussplans
Erklärung

Abschusspläne erlauben eine Umverteilung innerhalb der Klassen, um weidgerecht zu regulieren. Ein schwacher Jahrling darf zur Bestandshege erlegt werden; eine Planänderung ist dafür nicht erforderlich.

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