Kurze Antwort
Richtig sind: Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind und Den gesamten Wildkörper einschließlich der roten Organe abgeben.
Richtig ist 1 und 3. Bei festgestellten bedenklichen Merkmalen musst du als kundige Person dem Stück eine schriftliche Erklärung mit den Auffälligkeiten beifügen. Außerdem ist der komplette Wildkörper inklusive roter Organe (außer Magen und Darm) an den zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abzugeben; ohne Kopf/Aufbruch geht nur, wenn keine bedenklichen Merkmale vorlagen.
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