BayernRechtBAY-RE-255-2025

Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als „Kundige Person“ tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind und Den gesamten Wildkörper einschließlich der roten Organe abgeben.

  • A)Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind
  • B)Das Stück vorher einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen
  • C)Den gesamten Wildkörper einschließlich der roten Organe abgeben
  • D)Wildkörper ohne Kopf und Aufbruch weiter geben
Erklärung

Richtig ist 1 und 3. Bei festgestellten bedenklichen Merkmalen musst du als kundige Person dem Stück eine schriftliche Erklärung mit den Auffälligkeiten beifügen. Außerdem ist der komplette Wildkörper inklusive roter Organe (außer Magen und Darm) an den zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abzugeben; ohne Kopf/Aufbruch geht nur, wenn keine bedenklichen Merkmale vorlagen.

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