BayernRechtBAY-RE-177-2025

Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen.

  • A)Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen
  • B)Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen
  • C)<p>Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen</p>
Erklärung

Richtige Bewertung: Wilderei. Begründung: Du hast nur die Freigabe auf Rehbock, erlegst aber einen Keiler. Damit verletzt du fremdes Jagdausübungsrecht hinsichtlich Schwarzwild und erfüllst § 292 StGB (Jagdwilderei) – unabhängig davon, dass der 1. Juli beim Keiler keine Schonzeit ist.

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