BayernRechtBAY-RE-14-2025

Sind Eigentümer von befriedeten Grundstücken, die in einem Jagdrevier liegen, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Jagdgenossenschaftsmitglieder sind nur Eigentümer bejagbarer Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Befriedete Bezirke (z. B. Hausgärten, Friedhöfe) sind von der Jagdausübung ausgenommen; deren Eigentümer gehören daher der Jagdgenossenschaft nicht an (§ 9 Abs. 1 BJagdG).

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