Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Mit einem unentgeltlichen Jagderlaubnisschein bist du Jagdgast, nicht Jagdausübungsberechtigter. Jagdschutz steht nur den Jagdausübungsberechtigten (z. B. Pächtern), bestätigten Jagdaufsehern sowie zuständigen Behörden (z. B. Polizei/Forst) zu.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.