BayernRechtBAY-RE-148-2025

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Mit einem unentgeltlichen Jagderlaubnisschein bist du Jagdgast, nicht Jagdausübungsberechtigter. Jagdschutz steht nur den Jagdausübungsberechtigten (z. B. Pächtern), bestätigten Jagdaufsehern sowie zuständigen Behörden (z. B. Polizei/Forst) zu.

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