BayernRechtBAY-RE-222-2025

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Bayern erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Revierinhaber und Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast.

  • A)Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht
  • B)Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher
  • C)Der Revierinhaber
  • D)Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast
Erklärung

Richtig sind Revierinhaber und der zur Jagdausübung befugte Jagdgast, weil der Abschuss von Kormoranen – wenn per Verordnung/Ausnahme zugelassen – jagdrechtlich erfolgt und damit den Jagdausübungsberechtigten bzw. von ihm Bevollmächtigten zusteht. Naturschutzwacht und Fischereiaufseher haben hierfür keine jagdrechtliche Befugnis. Regulations may vary depending on the federal state.

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