BayernRechtBAY-RE-200-2025

Unter welcher der nachgenannten Voraussetzungen ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?

Kurze Antwort

Kurzwaffen dürfen für den Fangschuss auf Schalenwild verwendet werden, wenn die Mündungsenergie (E0) des Geschosses mindestens 200 Joule beträgt.

  • A)Das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein
  • B)Die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen
Erklärung

§ 19 BJagdG erlaubt den Fangschuss mit Pistolen/Revolvern nur ab E0 ≥ 200 J. Die Entfernung zum Stück ist rechtlich unerheblich; maßgeblich sind sichere Schussabgabe und Tierschutz.

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