Kurze Antwort
Kurzwaffen dürfen für den Fangschuss auf Schalenwild verwendet werden, wenn die Mündungsenergie (E0) des Geschosses mindestens 200 Joule beträgt.
§ 19 BJagdG erlaubt den Fangschuss mit Pistolen/Revolvern nur ab E0 ≥ 200 J. Die Entfernung zum Stück ist rechtlich unerheblich; maßgeblich sind sichere Schussabgabe und Tierschutz.
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