Kurze Antwort
Richtig sind: Flintenlaufgeschosse sind getrennt von Schrotpatronen mitzuführen und Vor Jagdbeginn muss die Treffpunktlage der Flintenlaufgeschosse überprüft worden sein.
Richtig sind 2 und 3: FLG getrennt von Schrot mitführen (UVV Jagd VSG 4.4), um Verwechslungen sicher auszuschließen. Zudem muss die Treffpunktlage der FLG vor Jagdbeginn geprüft sein, damit der Fangschuss/Schuss auf kurze Distanz waidgerecht und sicher sitzt. Mit Schrot/Posten auf Sauen zu schießen ist sachlich verboten (§19 BJagdG), und FLG sind bei Treibjagden nicht generell verboten.
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