Kurze Antwort
Richtig ist: 1. Oktober bis 28. Februar.
Röhrichte und Schilf dürfen nur außerhalb der Brut- und Setzzeit geschnitten werden. Der zulässige Zeitraum ist 1. Oktober bis 28. Februar; damit wird das Brutgeschäft der Röhrichtbrüter nicht gestört. Die anderen Zeiträume greifen zu früh bzw. reichen zu weit ins Frühjahr.
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