BayernRechtBAY-RE-71-2025

Wann gilt nach den jagdgesetzlichen Bestimmungen eine Jagd als Gesellschaftsjagd?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn 2 Jäger und 3 Treiber daran teilnehmen.

  • A)Wenn 4 Jäger daran teilnehmen
  • B)Wenn 2 Jäger und 3 Treiber daran teilnehmen
  • C)Wenn 3 Jäger und 1 Treiber daran teilnehmen
Erklärung

Richtig ist Option 2. Gesellschaftsjagd liegt vor, wenn mehr als vier Jagdausübende teilnehmen. 2 Schützen + 3 Treiber = 5 Teilnehmende, damit überschreitet man die Grenze. Bei 4 Personen (Option 1 und 3) ist es noch keine Gesellschaftsjagd. Hinweis: Die genaue Definition kann je nach Landesjagdgesetz variieren; die Prüfungsfrage bezieht sich hier auf die gängige Schwelle „mehr als vier“.

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