BayernRechtBAY-RE-205-2025

Wann ist eine Fütterung des Schalenwilds nur zulässig und gleichzeitig verpflichtend?

Kurze Antwort

Richtig ist: In Notzeiten.

  • A)In Notzeiten
  • B)Zur Vermeidung von Wildschäden
  • C)Wenn die Wildbret- und Trophäengewichte abnehmen

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