BayernWaffenkundeBAY-WK-221-2025

Wann ist eine Waffe „geladen“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn sich Patronen im eingeführten Magazin befinden und Wenn sich Patronen im Patronenlager befinden.

  • A)Wenn sich Patronen im eingeführten Magazin befinden
  • B)Wenn sich Patronen im Patronenlager befinden
  • C)Wenn sich Patronen im Schaftmagazin befinden
Erklärung

„Geladen“ ist eine Waffe, sobald sich Munition im Patronenlager oder in einem in der Waffe eingeführten Magazin befindet – dann gilt sie als schussbereit. Patronen nur im Schaftmagazin zählen nicht als „geladen“, weil sie noch nicht in die Zuführung der Waffe eingebracht sind.

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