Kurze Antwort
Die Untere Jagdbehörde kann jederzeit Einblick in die Streckenliste verlangen.
Die Streckenliste dokumentiert alle erlegten und als Fallwild angefallenen Stücke eines Jagdjahres. Zur Kontrolle der Abschussplanerfüllung und Hegepflicht darf die Behörde diese Unterlagen nicht nur zu festen Terminen, sondern fortlaufend prüfen.
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