BayernRechtBAY-RE-100-2025

Wann kann die Untere Jagdbehörde Einblick in die Streckenliste verlangen?

Kurze Antwort

Die Untere Jagdbehörde kann jederzeit Einblick in die Streckenliste verlangen.

  • A)Ausschließlich zum Ende eines Jagdjahres
  • B)Zum Ende einer Pachtperiode
  • C)Jederzeit
Erklärung

Die Streckenliste dokumentiert alle erlegten und als Fallwild angefallenen Stücke eines Jagdjahres. Zur Kontrolle der Abschussplanerfüllung und Hegepflicht darf die Behörde diese Unterlagen nicht nur zu festen Terminen, sondern fortlaufend prüfen.

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