BayernWaffenkundeBAY-WK-226-2025

Wann müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) bei einem Kesseltreiben im Feld die Läufe entladen werden?

Kurze Antwort

Bei einem Kesseltreiben sind die Läufe beim Überwinden von Hindernissen und unmittelbar nach dem Signal zur Beendigung des Treibens zu entladen.

  • A)Beim Überwinden von Hindernissen
  • B)Nach dem Signal "Treiber rein"
  • C)Nach dem Signal zur Beendigung des Treibens
Erklärung

Die UVV Jagd verlangt Entladen in Gefahrenlagen wie dem Überschreiten von Hindernissen. Nach „Hahn in Ruh“ ist das Treiben beendet und die Flinte sofort zu entladen; „Treiber rein“ ändert lediglich die Schussrichtung, nicht den Ladezustand.

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