BayernRechtBAY-RE-37-2025

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier Jahre einen solchen besessen hat</p>.

  • A)Wenn er 3 Jahresjagdscheine gelöst hat
  • B)Wenn er 6 Tagesjagdscheine in 6 verschiedenen Jahren gelöst hat
  • C)<p>Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier Jahre einen solchen besessen hat</p>

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