BayernRechtBAY-RE-37-2025

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Ein Jäger ist jagdpachtfähig, wenn er aktuell einen Jahresjagdschein besitzt und zuvor während dreier Jahre in Deutschland einen solchen besessen hat.

  • A)Wenn er 3 Jahresjagdscheine gelöst hat
  • B)Wenn er 6 Tagesjagdscheine in 6 verschiedenen Jahren gelöst hat
  • C)Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier Jahre einen solchen besessen hat
Erklärung

Maßgeblich ist der tatsächliche Besitz eines Jahresjagdscheins über volle 36 Monate, nicht die bloße Anzahl gelöster Scheine. Tagesjagdscheine und der Jugendjagdschein zählen nicht. Grundlage: § 11 Abs. 5 BJagdG.

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