BayernRechtBAY-RE-257-2025

Was ist nach den nationalen Vorschriften der Fleischhygiene unter „Erlegen“ zu verstehen?

Kurze Antwort

Unter „Erlegen“ versteht man das Töten von Wild nach den jagdrechtlichen Vorschriften.

  • A)Töten von Wild ausschließlich durch Kugel- oder Schrotschuss
  • B)Wildtötung durch Verkehrsunfall
  • C)Töten von Wild nach jagdrechtlichen Vorschriften
Erklärung

Der Begriff umfasst nicht nur die Tötung durch Kugel- oder Schrotschuss. Eine Wildtötung durch Verkehrsunfall gilt hingegen nicht als „Erlegen“ im fleischhygienerechtlichen Sinn.

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