Kurze Antwort
Unter „Erlegen“ versteht man das Töten von Wild nach den jagdrechtlichen Vorschriften.
Der Begriff umfasst nicht nur die Tötung durch Kugel- oder Schrotschuss. Eine Wildtötung durch Verkehrsunfall gilt hingegen nicht als „Erlegen“ im fleischhygienerechtlichen Sinn.
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