BayernRechtBAY-RE-257-2025

Was ist nach den nationalen Vorschriften der Fleischhygiene unter „Erlegen“ zu verstehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Töten von Wild nach jagdrechtlichen Vorschriften.

  • A)Töten von Wild ausschließlich durch Kugel- oder Schrotschuss
  • B)Wildtötung durch Verkehrsunfall
  • C)Töten von Wild nach jagdrechtlichen Vorschriften

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