Kurze Antwort
Richtig sind: Eintragung in die Streckenliste und Meldung an die untere Jagdbehörde binnen einer Woche.
Richtig sind Streckenliste und Meldung binnen einer Woche an die Untere Jagdbehörde, weil Rotwild abschuss- bzw. streckenlistenpflichtig ist und Fallwild im Hochwildrevier behördlich nachzuweisen ist. Polizei oder Hegegemeinschaftsleiter sind hierfür nicht zuständig.
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