BayernRechtBAY-RE-92-2025

Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem Hochwildrevier ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eintragung in die Streckenliste und Meldung an die untere Jagdbehörde binnen einer Woche.

  • A)Eintragung in die Streckenliste
  • B)Meldung an die untere Jagdbehörde binnen einer Woche
  • C)Meldung bei der Polizei
  • D)Meldung beim Hegegemeinschaftsleiter
Erklärung

Richtig sind Streckenliste und Meldung binnen einer Woche an die Untere Jagdbehörde, weil Rotwild abschuss- bzw. streckenlistenpflichtig ist und Fallwild im Hochwildrevier behördlich nachzuweisen ist. Polizei oder Hegegemeinschaftsleiter sind hierfür nicht zuständig.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten