Kurze Antwort
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und muss bereits beim Verdacht der zuständigen Behörde gemeldet werden.
ASP ist nach Tiergesundheitsrecht anzeigepflichtig; Meldung erfolgt i. d. R. beim Veterinäramt. Andere Aussagen sind falsch, z. B. es gibt keinen zugelassenen Impfstoff, und jagdlicher Handlungsbedarf besteht schon bei Verdacht.
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