BayernJagdpraxisBAY-JB-241-2025

Was trifft in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu?

Kurze Antwort

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und muss bereits beim Verdacht der zuständigen Behörde gemeldet werden.

  • A)Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind weniger gravierend als bei einem Ausbruch der Klassischen Schweinepest
  • B)Hausschweine können dagegen geimpft werden, Wildschweine nicht
  • C)Bei einem Seuchenzug bricht die Schwarzwildpopulation kurzzeitig zusammen und erholt sich danach schnell wieder
  • D)Die Krankheit ist anzeigepflichtig
  • E)Erst bei einem konkreten Nachweis der ASP im Landkreis besteht jagdlicher Handlungsbedarf
Erklärung

ASP ist nach Tiergesundheitsrecht anzeigepflichtig; Meldung erfolgt i. d. R. beim Veterinäramt. Andere Aussagen sind falsch, z. B. es gibt keinen zugelassenen Impfstoff, und jagdlicher Handlungsbedarf besteht schon bei Verdacht.

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