Kurze Antwort
FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Die Abkürzung FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. In diesen Gebieten werden schützenswerte Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten.
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