BayernRechtBAY-RE-219-2025

Was versteht man unter sog. FFH-Gebieten?

Kurze Antwort

FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

  • A)FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • B)FFH-Gebiete sind Flächen von Gemeinschaftsjagdrevieren mit rein landwirtschaftlicher Nutzung
  • C)Als FFH-Gebiete bezeichnet man die Flächen in Bayern, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind
Erklärung

Die Abkürzung FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. In diesen Gebieten werden schützenswerte Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten