BayernNaturBAY-NA-112-2025

Was wird beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter dem Begriff Höchstmenge verstanden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Gesetzlich zugelassene Menge von Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln höchstens vorkommen dürfen</p>.

  • A)Höchst zulässige Aufwandmenge eines Pflanzenschutzmittels
  • B)Höchst zulässige Menge des Pflanzenschutzmittels, die ein Landwirt kaufen darf
  • C)<p>Gesetzlich zugelassene Menge von Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln höchstens vorkommen dürfen</p>

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