BayernRechtBAY-RE-33-2025

Was wird unter einem Jagdkataster verstanden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ein Verzeichnis der Jagdgenossenschaft, in dem die Eigentümer oder Nutznießer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen sind</p>.

  • A)Eine Liste über den Nachweis des ausbezahlten Pachtschillings an die Jagdgenossen
  • B)Die Niederschrift über das Abstimmungsergebnis bei der Jagdverpachtung
  • C)<p>Ein Verzeichnis der Jagdgenossenschaft, in dem die Eigentümer oder Nutznießer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen sind</p>
Erklärung

Richtig ist Option 3: Das Jagdkataster ist das Verzeichnis der Jagdgenossenschaft, in dem alle Jagdgenossen (Eigentümer/Nutznießer bejagbarer Flächen) mit ihren Flächengrößen geführt werden. Es dient als Grundlage für die „doppelte Mehrheit“ bei Beschlüssen und für die Verteilung des Reinertrags nach Flächenanteilen. Optionen 1 und 2 betreffen Abrechnungs- bzw. Sitzungsunterlagen, nicht das Kataster.

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