BayernRechtBAY-RE-256-2025

Was zählt nach den Fleischhygienevorschriften als „kleine Menge“ bei der Vermarktung von Wildbret?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Strecke eines Jagdtages.

  • A)Höchstens drei Stücke einer Wildart
  • B)Die Strecke eines Jagdtages
  • C)Ein Zehntel der üblichen Jahresstrecke im Revier
Erklärung

Richtig ist: Die Strecke eines Jagdtages. Nach LMHV/Tier-LMHV wird die „kleine Menge“ bei der Abgabe von Wild oder Wildfleisch als die an einem Jagdtag erlegte Strecke definiert. Zahlenbezogene Grenzen wie „drei Stück“ oder „ein Zehntel der Jahresstrecke“ gibt es dafür nicht.

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