Kurze Antwort
Ein arretierbares Einhand-Multitool dürfen Sie im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung führen, also auf dem direkten Weg ins Revier, bei der Jagd und damit verbundenden Tätigkeiten.
Einhandmesser unterliegen dem Führverbot (§42a WaffG); Jäger haben jedoch ein berechtigtes Interesse im Rahmen der Jagdausübung. Außerhalb dieses Zusammenhangs ist es verschlossen zu transportieren und nicht zugriffsbereit mitzuführen.
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