BayernWaffenkundeBAY-WK-177-2025

Weil es auf der Jagd und bei Revierarbeiten sehr praktisch ist, haben Sie sich ein „Multi-Tool“- Messer gekauft, dessen Hauptklinge arretierbar ist und mit einer Hand geöffnet werden kann. Was müssen Sie beachten? (Hinweis: Waffen- und Messerverbotszonen sind nicht betroffen.)

Kurze Antwort

Ein arretierbares Einhand-Multitool dürfen Sie im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung führen, also auf dem direkten Weg ins Revier, bei der Jagd und damit verbundenden Tätigkeiten.

  • A)Sie dürfen das Messer auf dem Weg ins Revier, bei der Jagdausübung und im Zusammenhang damit führen
  • B)Da Sie einen Jagdschein haben, können Sie das o.g. Messer/Werkzeug immer tragen
Erklärung

Einhandmesser unterliegen dem Führverbot (§42a WaffG); Jäger haben jedoch ein berechtigtes Interesse im Rahmen der Jagdausübung. Außerhalb dieses Zusammenhangs ist es verschlossen zu transportieren und nicht zugriffsbereit mitzuführen.

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