Kurze Antwort
Richtig sind: Vom Erleger Erkenntnisse über das Verhalten des Stückes vor dem Schuss einholen, Wildkörper auf bedenkliche Merkmale untersuchen und Entscheidung treffen, ob Wildbret bedenkenlos verwertet werden kann.
Richtig sind 1, 2 und 3: Die kundige Person führt die Erstuntersuchung durch – sie holt sich vom Schützen Infos zur Lebendbeschau, prüft den Wildkörper auf bedenkliche Merkmale und entscheidet, ob das Wildbret unbedenklich ist (ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung). Die amtliche Fleischuntersuchung und die Vermarktung gehören nicht zu ihren Aufgaben.
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