BayernRechtBAY-RE-111-2025

Welche Aussage bezüglich der Bejagung von Füchsen ist aus jagdrechtlicher Sicht richtig?

Kurze Antwort

Bei Füchsen sind beide für die Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Jungenaufzucht bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere von der Bejagung auszunehmen.

  • A)Bei Füchsen ist der Elterntierschutz aufgehoben
  • B)Füchse dürfen mit Tellereisen gefangen werden
  • C)Bei Füchsen sind beide für die Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Zeit der Jungenaufzucht bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere mit der Jagd zu verschonen
Erklärung

Der Elterntierschutz gilt auch beim Fuchs, da Rüde und Fähe an der Aufzucht beteiligt sind. Zudem ist das Fangen mit Tellereisen verboten; nur Option 3 entspricht der weidgerechten und rechtlichen Lage.

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