Kurze Antwort
Bei Füchsen sind beide für die Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Jungenaufzucht bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere von der Bejagung auszunehmen.
Der Elterntierschutz gilt auch beim Fuchs, da Rüde und Fähe an der Aufzucht beteiligt sind. Zudem ist das Fangen mit Tellereisen verboten; nur Option 3 entspricht der weidgerechten und rechtlichen Lage.
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