BayernJagdpraxisBAY-JB-26-2025

Welche Aussagen enthalten die „Empfehlungen zur Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände“?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kirrmenge begrenzen auf 1kg je Kirrung, Abstimmung der Kirrtätigkeit innerhalb der Schwarzwildarbeitsgemeinschaften und Keine Kirrung im Feld bis zum Abernten der Felder.

  • A)zur Hauptschadenszeit Anlage von Ablenkfütterungen im Feld
  • B)Kirrmenge begrenzen auf 1kg je Kirrung
  • C)Abstimmung der Kirrtätigkeit innerhalb der Schwarzwildarbeitsgemeinschaften
  • D)Beimischung tierischer Futtermittel zur Kirrung, um Attraktivität zu erhöhen
  • E)Keine Kirrung im Feld bis zum Abernten der Felder
Erklärung

Richtig sind Maßnahmen, die Kirrungen restriktiv und abgestimmt einsetzen: geringe Kirrmenge (max. 1 kg je Kirrung) und revierübergreifende Abstimmung der Kirrtätigkeit in Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaften. Außerdem keine Kirrung im Feld bis nach der Ernte, um keinen zusätzlichen Anreiz und Schaden zu schaffen. Ablenkfütterungen im Feld und tierische Beimischungen an der Kirrung sind kontraproduktiv bzw. unzulässig.

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