Kurze Antwort
Richtig sind: Kirrmenge begrenzen auf 1kg je Kirrung, Abstimmung der Kirrtätigkeit innerhalb der Schwarzwildarbeitsgemeinschaften und Keine Kirrung im Feld bis zum Abernten der Felder.
Richtig sind Maßnahmen, die Kirrungen restriktiv und abgestimmt einsetzen: geringe Kirrmenge (max. 1 kg je Kirrung) und revierübergreifende Abstimmung der Kirrtätigkeit in Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaften. Außerdem keine Kirrung im Feld bis nach der Ernte, um keinen zusätzlichen Anreiz und Schaden zu schaffen. Ablenkfütterungen im Feld und tierische Beimischungen an der Kirrung sind kontraproduktiv bzw. unzulässig.
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