Kurze Antwort
Die Jagdausübung soll die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes erhalten und verbessern, Beeinträchtigungen der Landnutzung vermeiden, die Waldverjüngung ohne wesentliche Schutzmaßnahmen ermöglichen und einen artenreichen, gesunden Wildbestand erhalten.
Diese Vorgaben dienen dem Ausgleich zwischen Wild, Land- und Forstwirtschaft sowie dem Naturschutz. Vorrangig hohe Wildbestände oder eine Bevorzugung der Jagd gegenüber anderen Interessen sind keine gesetzlichen Ziele.
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