BayernWaffenkundeBAY-WK-219-2025

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann, Eine Schusswaffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird und Eine Waffe, die geladen, aber nicht gespannt ist, gilt als schussbereit.

  • A)Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann
  • B)Eine Schusswaffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird
  • C)Eine Waffe, die geladen, aber nicht gespannt ist, gilt als schussbereit
  • D)Eine Waffe, bei der sich nur Patronen im eingeführten Magazin befinden, gilt als ungeladen
Erklärung

Richtig sind 1, 2 und 3: - Zugriffsbereit heißt, die Büchse kann „unmittelbar in Anschlag“ gebracht werden (wenige Handgriffe/ohne Verzögerung). - Nicht zugriffsbereit ist sie sicher, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis steckt. - Schussbereit = geladen, unabhängig davon, ob gespannt/entsichert; daher ist auch „geladen, aber nicht gespannt“ schussbereit. Falsch ist 4: Ein eingeführtes, gefülltes Magazin macht die Waffe waffenrechtlich bereits geladen.

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