BayernRechtBAY-RE-199-2025

Welche Aussagen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Zutreffend sind die Aussagen, dass beim Ansitz an der Kirrung eine Selbstladebüchse mit Magazinkapazität vier Patronen verwendet werden darf und dass für jagdliche Selbstladewaffen allein der tatsächliche Ladezustand entscheidend ist.

  • A)Beim Ansitz an der Kirrung dürfen Sie eine Selbstladebüchse mit einer Magazinkapazität von vier Patronen verwenden
  • B)Bei einer Erntejagd auf Schwarzwild dürfen Sie Ihre Selbstladeflinte mit fünf Flintenlaufgeschoss-Patronen laden
  • C)Entscheidend für die Verwendung einer jagdlichen Selbstladewaffe ist allein der tatsächliche Ladezustand
Erklärung

Halbautomaten sind jagdlich zulässig, sofern nicht mehr als drei Patronen geladen sind; die reine Magazinkapazität ist unerheblich. Eine Selbstladeflinte mit fünf Flintenlaufgeschossen bei der Erntejagd wäre unzulässig, da die Ladebegrenzung überschritten wird.

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