Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Beim Ansitz an der Kirrung dürfen Sie eine Selbstladebüchse mit einer Magazinkapazität von vier Patronen verwenden</p> und <p>Entscheidend für die Verwendung einer jagdlichen Selbstladewaffe ist allein der tatsächliche Ladezustand</p>.
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