BayernRechtBAY-RE-199-2025

Welche Aussagen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Beim Ansitz an der Kirrung dürfen Sie eine Selbstladebüchse mit einer Magazinkapazität von vier Patronen verwenden</p> und <p>Entscheidend für die Verwendung einer jagdlichen Selbstladewaffe ist allein der tatsächliche Ladezustand</p>.

  • A)<p>Beim Ansitz an der Kirrung dürfen Sie eine Selbstladebüchse mit einer Magazinkapazität von vier Patronen verwenden</p>
  • B)<p>Bei einer Erntejagd auf Schwarzwild dürfen Sie Ihre Selbstladeflinte mit fünf Flintenlaufgeschoss-Patronen laden</p>
  • C)<p>Entscheidend für die Verwendung einer jagdlichen Selbstladewaffe ist allein der tatsächliche Ladezustand</p>

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