BayernWaffenkundeBAY-WK-183-2025

Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht und Bereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden.

  • A)Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht
  • B)Bereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden
  • C)Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden
  • D)In unbewohnten Jagdhütten ist keine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen zulässig
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: Neuanschaffungen müssen mindestens in einem zertifizierten Schrank Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143‑1) aufbewahrt werden. Für Altbesitzer gilt Bestandsschutz: bereits bei der Behörde registrierte A- oder B-Schränke dürfen vom ursprünglichen Besitzer weiter genutzt werden. Falsch: Weitervererben/Weiternutzen durch neue Besitzer ist nicht erlaubt; in Jagdhütten ist Aufbewahrung erlaubt, aber nur bis 3 Langwaffen und nur im Grad 1-Schrank.

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