Kurze Antwort
Richtig sind: Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht und Bereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden.
Richtig sind 1 und 2: Neuanschaffungen müssen mindestens in einem zertifizierten Schrank Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143‑1) aufbewahrt werden. Für Altbesitzer gilt Bestandsschutz: bereits bei der Behörde registrierte A- oder B-Schränke dürfen vom ursprünglichen Besitzer weiter genutzt werden. Falsch: Weitervererben/Weiternutzen durch neue Besitzer ist nicht erlaubt; in Jagdhütten ist Aufbewahrung erlaubt, aber nur bis 3 Langwaffen und nur im Grad 1-Schrank.
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