BayernNaturBAY-NA-62-2025

Welche Aussagen zu FFH-Gebieten sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die FFH-Gebiete sind Teil des Netzwerks Natura 2000. und Für die Schutzgüter in FFH-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot.

  • A)Die FFH-Gebiete sind Teil des Netzwerks Natura 2000.
  • B)Geschützt werden sog. Lebensraumtypen und alte Kulturlandschaften
  • C)Für die Schutzgüter in FFH-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot
  • D)Jedes FFH-Gebiet ist gleichzeitig auch ein EU-Vogelschutzgebiet
Erklärung

Richtig sind 1 und 3: FFH-Gebiete sind Bausteine des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dort gilt das Verschlechterungsverbot: Die Erhaltungszustände der geschützten Lebensraumtypen und Arten dürfen sich nicht verschlechtern. „Alte Kulturlandschaften“ sind kein Schutzgut der FFH-Richtlinie, und ein FFH-Gebiet ist nicht automatisch auch ein EU-Vogelschutzgebiet (SPA).

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