Kurze Antwort
Richtig sind: Die FFH-Gebiete sind Teil des Netzwerks Natura 2000. und Für die Schutzgüter in FFH-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot.
Richtig sind 1 und 3: FFH-Gebiete sind Bausteine des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dort gilt das Verschlechterungsverbot: Die Erhaltungszustände der geschützten Lebensraumtypen und Arten dürfen sich nicht verschlechtern. „Alte Kulturlandschaften“ sind kein Schutzgut der FFH-Richtlinie, und ein FFH-Gebiet ist nicht automatisch auch ein EU-Vogelschutzgebiet (SPA).
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