Kurze Antwort
Richtig sind: Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden und Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden.
Richtig sind 2 und 4: Ein neues Mündungsgewinde ist eine relevante Änderung am Lauf/Mündungsbereich – dafür ist ein erneuter amtlicher Beschuss vorgeschrieben. Beim Transport darf die Waffe ungeladen in einem verschlossenen Behältnis auch mit montiertem Schalldämpfer geführt werden; eine räumliche Trennung ist nicht erforderlich.
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