BayernWaffenkundeBAY-WK-192-2025

Welche Aussagen zum Schalldämpfer sind korrekt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden und Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden.

  • A)Sie dürfen pro Jagdlangwaffe nur einen Schalldämpfer besitzen
  • B)Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden
  • C)Beim Transport muss der Schalldämpfer von der Waffe räumlich getrennt, in einem Futteral mit Vorhängeschlössern verwahrt werden
  • D)Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden
  • E)Die individuelle Nummer des Schalldämpfers wird sowohl in die Waffenbesitzkarte als auch in den Jagdschein im Abschnitt „Bemerkungen“ eingetragen
Erklärung

Richtig sind 2 und 4: Ein neues Mündungsgewinde ist eine relevante Änderung am Lauf/Mündungsbereich – dafür ist ein erneuter amtlicher Beschuss vorgeschrieben. Beim Transport darf die Waffe ungeladen in einem verschlossenen Behältnis auch mit montiertem Schalldämpfer geführt werden; eine räumliche Trennung ist nicht erforderlich.

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