BayernWaffenkundeBAY-WK-188-2025

Welche Aussagen zum Schalldämpfer sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden, Jeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird und Schalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.

  • A)Ein Schalldämpfer darf erst im Revier auf die Jagdwaffe montiert werden
  • B)Schalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden
  • C)Für Schalldämpfer gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für Ihre Munition
  • D)Jeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird
  • E)Schalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren
Erklärung

Richtig sind 2, 4 und 5: Schalldämpfer dürfen mit der zugehörigen Büchse gemeinsam im Waffenschrank liegen und sind waffenrechtlich wesentliche Teile – daher gelten für sie die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für die entsprechende Langwaffe (nicht wie für Munition). Jeder Schalldämpfer hat eine eigene Seriennummer, die in die WBK eingetragen wird. Option 1 ist falsch (Montage auch zuhause möglich), Option 3 ist falsch (Munition darf einfacher aufbewahrt werden).

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