Kurze Antwort
Richtig sind: Schalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden, Jeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird und Schalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.
Richtig sind 2, 4 und 5: Schalldämpfer dürfen mit der zugehörigen Büchse gemeinsam im Waffenschrank liegen und sind waffenrechtlich wesentliche Teile – daher gelten für sie die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für die entsprechende Langwaffe (nicht wie für Munition). Jeder Schalldämpfer hat eine eigene Seriennummer, die in die WBK eingetragen wird. Option 1 ist falsch (Montage auch zuhause möglich), Option 3 ist falsch (Munition darf einfacher aufbewahrt werden).
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