Kurze Antwort
Rehwild kann im Rahmen eines dreijährigen Abschussplans oder – unter den genannten Voraussetzungen – ohne Abschussplan erlegt werden.
Rehwild wird in manchen Bundesländern für eine dreijährige Planungsperiode beplant. Ob eine abschussplanfreie Bejagung nach Beschluss der Jagdgenossenschaft und Anzeige bei der Jagdbehörde zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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