BayernRechtBAY-RE-213-2026

Welche Aussagen zur Abschussplanung bei Rehwild sind richtig?

Kurze Antwort

Rehwild kann im Rahmen eines dreijährigen Abschussplans oder – unter den genannten Voraussetzungen – ohne Abschussplan erlegt werden.

  • A)Rehwild kann im Rahmen eines 3-Jahresabschussplans erlegt werden
  • B)Rehwild kann in einem Gemeinschaftsjagdrevier nach Beschluss der Jagdgenossenschaft und Anzeige der abschussplanfreien Bejagung bei der unteren Jagdbehörde ohne Abschussplan erlegt werden
  • C)Rehwild muss im Rahmen eines jährlichen Abschussplans erlegt werden
Erklärung

Rehwild wird in manchen Bundesländern für eine dreijährige Planungsperiode beplant. Ob eine abschussplanfreie Bejagung nach Beschluss der Jagdgenossenschaft und Anzeige bei der Jagdbehörde zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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