BayernJagdhundeBAY-JA-127-2025

Welche Aussagen zur Brauchbarkeitsprüfung sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ein Hund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung gilt als jagdlich brauchbar; auch Hunde ohne diese Prüfung können je nach Nachweisen/Leistungen jagdlich brauchbar sein und eingesetzt werden.

  • A)Ein Hund, der eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat, gilt als jagdlich brauchbar
  • B)Eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung qualifiziert den Hund für alle anfallenden Arbeiten
  • C)Auch Jagdhunde, die keine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, können jagdlich brauchbar sein und eingesetzt werden
Erklärung

Die BP weist Mindestanforderungen nach, macht den Hund aber nicht automatisch für alle Einsatzbereiche geeignet. Brauchbarkeit kann auch über gleich- oder höherwertige Leistungs- bzw. Zuchtprüfungen mit Zusatzfächern erreicht werden.

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