BayernRechtBAY-RE-260-2025

Welche Aussagen zur Wildbrethygiene sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fallwild ist stets genussuntauglich und Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden.

  • A)Fallwild ist stets genussuntauglich
  • B)Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden
  • C)Nach dem Erlegen ist alles Wild alsbald auf eine Innentemperatur von 8° C abzukühlen
  • D)Fallwild kann nach amtlicher Fleischuntersuchung genusstauglich sein
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: - Fallwild ist nach Fleischhygienerecht grundsätzlich genussuntauglich und darf nicht in Verkehr gebracht werden; eine amtliche Untersuchung macht es nicht tauglich. - Wild ist unverzüglich aufzubrechen/auszuweiden (Großwild so schnell wie möglich, Kleinwild spätestens bei Abgabe), um Verhitzen und Keimbildung zu vermeiden. Falsch: 3 (Zieltemp.: Großwild ≤7 °C, Kleinwild ≤4 °C, nicht 8 °C) und 4 (siehe oben: Fallwild bleibt untauglich).

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