BayernRechtBAY-RE-40-2025

Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig sind: gültiger Jagdschein, auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis, Waffenbesitzkarte und Personalausweis.

  • A)gültiger Jagdschein
  • B)auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis
  • C)Waffenbesitzkarte
  • D)Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
  • E)Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
  • F)Personalausweis

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