BayernRechtBAY-RE-170-2025

Welche der nachgenannten Aufgaben hat der Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Der Jagdbeirat berät die untere Jagdbehörde in allen jagdlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Einzelfragen.

  • A)Er setzt die Höhe der Jagdpachtpreise verbindlich fest
  • B)Er berät die Jagdbehörde in allen Jagdangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Einzelfragen
  • C)Er ist für die Durchführung der Jagdgebrauchshundeprüfungen verantwortlich
Erklärung

Laut § 37 BJagdG ist der Jagdbeirat ein beratendes Gremium. Er hat keine Entscheidungsbefugnis zu Pachtpreisen oder Prüfungen, sondern unterstützt die Behörde fachlich, z. B. auch bei Abschussplänen.

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