BayernRechtBAY-RE-170-2025

Welche der nachgenannten Aufgaben hat der Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Er berät die Jagdbehörde in allen Jagdangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Einzelfragen</p>.

  • A)Er setzt die Höhe der Jagdpachtpreise verbindlich fest
  • B)<p>Er berät die Jagdbehörde in allen Jagdangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Einzelfragen</p>
  • C)Er ist für die Durchführung der Jagdgebrauchshundeprüfungen verantwortlich

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