Kurze Antwort
Der Jagdbeirat berät die untere Jagdbehörde in allen jagdlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie in wichtigen Einzelfragen.
Laut § 37 BJagdG ist der Jagdbeirat ein beratendes Gremium. Er hat keine Entscheidungsbefugnis zu Pachtpreisen oder Prüfungen, sondern unterstützt die Behörde fachlich, z. B. auch bei Abschussplänen.
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