Kurze Antwort
Richtig sind: Durchführung gemeinsamer Hegemaßnahmen, Abstimmung der Abschussplanvorschläge der Revierinhaber und Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne.
Nach BayJG koordinieren Hegegemeinschaften revierübergreifend die Hege: Sie stimmen Hegemaßnahmen ab und führen sie gemeinsam durch, gleichen die Abschussplanvorschläge der Revierinhaber untereinander ab und wirken auf die Erfüllung der Abschusspläne hin. Verpachten dürfen sie nicht, und die Bestätigung/Festsetzung der Abschusspläne obliegt der Jagdbehörde, nicht der Hegegemeinschaft.
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