BayernRechtBAY-RE-30-2025

Welche der nachgenannten Aussagen über die Jagdgenossenschaft ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers</p>.

  • A)In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
  • B)In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers
  • C)In einem Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei jedem einzelnen Jagdgenossen
Erklärung

Richtig ist: In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier übt der Pächter die Jagd aus. Zwar ist die Jagdgenossenschaft im gemeinschaftlichen Jagdbezirk jagdausübungsberechtigt, sie nutzt dieses Recht aber „in der Regel durch Verpachtung“ (§ 10 BJagdG); mit der Verpachtung geht die tatsächliche Jagdausübung auf den Pächter über. Einzelne Jagdgenossen sind nie individuell jagdausübungsberechtigt.

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