BayernNaturBAY-NA-25-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind richtig?

Kurze Antwort

Maßnahmen, die gesetzlich geschützte Biotope zerstören oder erheblich beziehungsweise nachhaltig beeinträchtigen können, sind unzulässig; dazu zählen unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden.

  • A)Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
  • B)Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
  • C)Die Anlage von Wildäckern auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig
Erklärung

Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes schützt diese ökologisch besonders wertvollen Lebensräume. Die Anlage von Wildäckern ist dort daher nicht zulässig, wenn sie das Biotop beeinträchtigt.

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