BayernWaffenkundeBAY-WK-234-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zu Notwehr sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden, Unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich erforderlich ist und Unter Notwehr wird auch die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs von einem anderen erforderlich ist (sog. Nothilfe).

  • A)Ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden
  • B)Flinten dürfen in Notwehrsituationen nicht verwendet werden
  • C)Unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich erforderlich ist
  • D)Auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffengebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen
  • E)Unter Notwehr wird auch die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs von einem anderen erforderlich ist (sog. Nothilfe)
Erklärung

Richtig sind 1, 3 und 5: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff – für sich selbst (Notwehr) oder für einen anderen (Nothilfe). Schusswaffengebrauch ist nur als letztes geeignetes, mildestes Mittel zulässig. Eine generelle Unzulässigkeit von Flinten gibt es nicht, und wenn es die Lage erlaubt, soll vor dem Schuss gewarnt werden.

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