Kurze Antwort
Richtig sind: Ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden, Unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich erforderlich ist und Unter Notwehr wird auch die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs von einem anderen erforderlich ist (sog. Nothilfe).
Richtig sind 1, 3 und 5: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff – für sich selbst (Notwehr) oder für einen anderen (Nothilfe). Schusswaffengebrauch ist nur als letztes geeignetes, mildestes Mittel zulässig. Eine generelle Unzulässigkeit von Flinten gibt es nicht, und wenn es die Lage erlaubt, soll vor dem Schuss gewarnt werden.
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