BayernNaturBAY-NA-127-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wäldern, die nach den Grundsätzen des Programms für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen (PEFC) bewirtschaftet werden, ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist, dass in PEFC-zertifizierten Wäldern Schalenwild so zu bewirtschaften ist, dass die Verjüngung standortgerechter, gemischter und stabiler Wälder gesichert bleibt.

  • A)In zertifizierten Wäldern ist das Schalenwild so zu bewirtschaften, dass die Verjüngung standortgerechter, gemischter und stabiler Wälder gesichert ist
  • B)Zertifizierte Wälder dürfen jagdlich nicht genutzt werden
  • C)Zertifizierte Wälder sind grundsätzlich im Eigentum von Naturschutzorganisationen und verfügen über hohe Schalenwildbestände
Erklärung

PEFC fordert angepasste Wildbestände: Naturverjüngung der Hauptbaumarten soll ohne Schutzmaßnahmen möglich sein und erhebliche Schälschäden dürfen nicht großflächig auftreten. Ein Jagdverbot oder Eigentum durch Naturschutzorganisationen ist nicht vorgeschrieben.

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