Kurze Antwort
Richtig ist, dass in PEFC-zertifizierten Wäldern Schalenwild so zu bewirtschaften ist, dass die Verjüngung standortgerechter, gemischter und stabiler Wälder gesichert bleibt.
PEFC fordert angepasste Wildbestände: Naturverjüngung der Hauptbaumarten soll ohne Schutzmaßnahmen möglich sein und erhebliche Schälschäden dürfen nicht großflächig auftreten. Ein Jagdverbot oder Eigentum durch Naturschutzorganisationen ist nicht vorgeschrieben.
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