BayernWaffenkundeBAY-WK-179-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

  • A)Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
  • B)Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ist zulässig.
  • C)Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.
Erklärung

Richtig ist Option 1: Berechtigte, die in häuslicher Gemeinschaft leben (z. B. Jäger-Ehepaar), dürfen Waffen und Munition gemeinsam in einem geeigneten Behältnis verwahren (§ 36 WaffG). Option 2 ist falsch, weil A-/B-Schränke für Neukäufe nicht mehr zulässig sind; es braucht mind. Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1). Option 3 ist falsch, da die gemeinsame Aufbewahrung nicht auf Langwaffen beschränkt ist.

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