BayernWaffenkundeBAY-WK-194-2025

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag und Unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.

  • A)Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
  • B)Unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden
  • C)Einer Erlaubnis zum Erwerb und zum Besitz einer Waffe bedarf, wer die Waffe als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten auch nur vorübergehend zum Zwecke der sicheren Verwahrung oder der Beförderung im Sinne des Waffengesetzes erwirbt
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: - 1: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du Langwaffen ohne vorherigen Voreintrag erwerben; die Eintragung in die WBK muss dann binnen 14 Tagen (behördlich: zwei Wochen) erfolgen. - 2: „Führen“ heißt, die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum auszuüben. - 3 ist falsch: Die vorübergehende Überlassung zum sicheren Verwahren/Transport durch WBK-Inhaber ist erlaubnisfrei.

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