Kurze Antwort
Richtig sind: Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag und Unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.
Richtig sind 1 und 2: - 1: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du Langwaffen ohne vorherigen Voreintrag erwerben; die Eintragung in die WBK muss dann binnen 14 Tagen (behördlich: zwei Wochen) erfolgen. - 2: „Führen“ heißt, die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum auszuüben. - 3 ist falsch: Die vorübergehende Überlassung zum sicheren Verwahren/Transport durch WBK-Inhaber ist erlaubnisfrei.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.