Kurze Antwort
Richtig sind: Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt, Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier führen und mit ihnen schießen und Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier führen und mit ihnen schießen.
Richtig sind 1, 3 und 4. - 1: Transport ist erlaubnisfrei, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist und der Weg deinem Bedürfnis dient (z. B. Revier, Büchsenmacher, Schießstand). - 3 und 4: Mit gültigem Jagdschein darfst du im Rahmen der befugten Jagdausübung schussbereit führen und schießen – dazu zählen Ein-/Anschießen im Revier sowie die Hundeausbildung. - 2 ist falsch: Auf Hin- und Rückweg zur Jagd darfst du nicht schussbereit führen; Abstecher (Bank/Post) sind ohnehin nicht abgedeckt.
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